Das Kleingedruckte...

  1. Allgemeine Bedingungen

Die Ferienhausbetreuung- Anja Alms (nachfolgend Vermittler genannt) wird als Vermittler für die Vermieter von Ferienwohnungen und Ferienhäusern im Rahmen einer Geschäftsbesorgung gemäß § 675 BGB tätig.  Die vorliegenden allgemeinen Mietbedingungen gelten für die Anmietung eines Ferienobjektes, welches FHB-Anja Alms vermittelt. Der Mietvertrag kommt allein zwischen dem Vermieter des Ferienobjektes (nachfolgend Vermieter genannt) und dem Mieter des Ferienobjektes (nachfolgend Mieter genannt) zustande. FHB-Anja Alms tritt hier lediglich als Vermittler auf. Für die Erfüllung der Vermieterpflichten haftet ausschließlich der Vermieter. Zwischen dem Mieter und dem jeweiligen Vermieter handelt der Vermittler im Auftrag, in Vollmacht und Rechnung des jeweiligen Vermieters. Bei der Vermittlung von Reiseleistungen entsteht kein Pauschalreisevertrag im Sinne des Reisevertragsrechts. Für die Vermittlung gelten die nachfolgenden Bedingungen. Der jeweilige Leistungsinhalt ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und der aktuellen Preisliste. Leistungsänderungen behalten sich die jeweiligen Vermieter vor. Zusätze zum Mietvertag sind nur wirksam, sofern diese schriftlich vereinbart wurden.

FHB-Anja Alms ist nicht Eigentümer der vermittelten Ferienobjekte, sondern tritt lediglich als Vermittler auf. Die Verpflichtung und Verantwortung des Vermieters obliegen somit alleinig dem Eigentümer. FHB-Anja Alms vertritt die Interessen des Eigentümers des Ferienobjektes in Verbindung mit der Abwicklung des Mietvertrages. Sofern ein Mietvertrag entgegen den Erwartungen aus Gründen, die außerhalb FHB-Anja Alms Einfluss liegen, nicht durchführbar ist, z. B. Schäden am Ferienobjekt, ungeplante Bauarbeiten am Ferienobjekt, Zwangsversteigerung oder ähnlichem, ist FHB-Anja Alms berechtigt, den Mietvertrag zu stornieren und die bereits gezahlte Miete umgehend zurückzuzahlen. Alternativ und nach eigenem Ermessen ist FHB-Anja Alms berechtigt, dem Mieter – sofern möglich – ein anderes entsprechendes Ferienobjekt zum gleichen Preis anzubieten.

Einige Ferienobjekte sind Schnittstellenobjekte, zu denen der Vermittler alle relevanten Daten mittels Channelmanager sendet.  Im Zuge der Buchung über eine solche Schnittstelle (z. Bsp. Fewo-direkt, booking, airbnb) werden dem Mieter bei der Buchung zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von FHB-Anja Alms die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Schnittstellen-Partners angezeigt, die vor der Buchung ebenfalls bestätigt werden müssen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben im Zweifel Vorrang vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von FHB-Anja Alms. Diese entbinden den Mieter jedoch nicht von den Allgemeinen Mietbedingungen vom Vermittler, welche Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vermittlers sind.

  1. Abschluss des Vermittlungsvertrages

Mit der Buchungsanfrage, die mündlich, telefonisch oder schriftlich vorgenommen werden kann, beauftragt der Mieter den Vermittler zur Vermittlung eines Ferienobjektes. Buchungen können per Post, E-Mail oder Telefon erfolgen und werden von dem Vermittler bestätigt. Die Bestätigung erfolgt in Abhängigkeit vom Anreisetermin wahlweise per Post oder E-Mail.

Die jeweilige Verfügbarkeit der vermittelten Ferienobjekte wird durch ein Buchungsprogramm aktualisiert. Grundsätzlich ist es möglich, dass Ferienobjekte zeitgleich postalisch oder per E-Mail gebucht werden. Um Doppelbuchungen zu vermeiden, wird jede Buchung erst durch eine Bestätigung des Vermittlers rechtswirksam. Die Bestätigung erfolgt durch Übersendung einer Buchungsbestätigung und der Allgemeinen Mietbedingungen. Der Vermittler tritt hierbei als Vertreter des jeweiligen Vermieters auf. Einwendungen gegen die Angaben in der Buchungsbestätigung oder der Allgemeinen Mietbedingungen sind unverzüglich schriftlich zu erklären.

Mietverträge gelten als abgeschlossen, sobald der Mieter seine Willenserklärung per Mail, Post oder telefonisch gegeben hat und die im Mietvertrag genannte Anzahlung geleistet wurde.

Am Buchungstag muss der Mieter mindestens 18 Jahre alt ein. Jugendgruppenreisen sind nur nach vorheriger Absprache und Meldung aller Reisenden gestattet. Nichteinhaltung dieser Bedingung berechtigt zur fristlosen Kündigung des Vertrages.

  1. Anreise/Abreise

Mit der Bestätigung über die vollständige Bezahlung der Reise erhält der Mieter eine Anreisebeschreibung mit detaillierten Informationen zur Schlüsselübergabe. Eine spätere Anreise oder frühere Abreise vermindert nicht den Übernachtungspreis.                                             Der Schlüssel für das Ferienobjekt kann nur bei vollständiger Bezahlung und Vorlage der Buchungsbestätigung ausgehändigt werden. Die Unterkunft steht am Anreisetag ab 16:00 Uhr zur Verfügung und am Abreisetag bis 10:00 Uhr. Diese Zeiten sind grundsätzlich einzuhalten. Bei verspäteter Abreise behalten wir uns eine Nachberechnung von 15,-€ pro halbe Stunde vor. Diese zusätzlichen Kosten werden von der Kaution einbehalten.

  1. Datenschutz

Verarbeitung Ihrer Daten zum Zweck der Vermittlung von Unterkünften- Sie haben die Möglichkeit, über unsere Website, telefonisch, per E-Mail oder per Fax von uns vermittelte Unterkünfte zu buchen. Um Ihre Buchung abwickeln zu können, benötigen wir folgende Daten von Ihnen: Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer, E-Mailadresse, Zahlungsinformationen. Wir verarbeiten diese Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO für den Zweck der Vermittlung des Mietvertrages. Die Erhebung der personenbezogenen Daten erfolgt, um Sie als Kunden identifizieren zu können, um Sie angemessen beraten zu können, um unsere vertraglichen Pflichten Ihnen gegenüber erfüllen zu können, um unseren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen zu können, zur Korrespondenz mit Ihnen, zur Rechnungsstellung bzw. ggf. im Rahmen des Mahnwesens, zu Zwecken der zulässigen Direktwerbung, zur Geltendmachung etwaiger Ansprüche gegen Sie.
Empfänger von Daten- Wir geben Ihre Daten an Dritte ausschließlich weiter, soweit es für die Erfüllung der oben angegebenen Zwecke erforderlich ist. Empfänger Ihrer Daten sind im Falle der Vermittlung von Mietverträgen Eigentümer der gemieteten Unterkunft und Kreditinstitute im Rahmen der Zahlungsabwicklung. Eine Weitergabe an andere Dritte erfolgt nicht.
Speicherdauer- Wir speichern Ihre Daten so lange, bis sie für den angegebenen Zweck nicht mehr erforderlich sind, i.d.R. also bis zur Beendigung Ihres Aufenthalts. Aufgrund handels- und steuerrechtlicher Vorgaben sind wir allerdings verpflichtet, Ihre Adress-, Zahlungs- und Reservierungsdaten für die Dauer von zehn Jahren zu speichern. Nach Schluss des Jahres, in dem die Reise stattfand werden Ihre Daten deshalb nur zur Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen eingesetzt und im Übrigen gegen eine anderweitige Verarbeitung gesperrt.
Ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, auf Datenübertragbarkeit und auf Widerruf erteilter Einwilligungen, Beschwerderecht- Im Folgenden klären wir Sie darüber auf, welche Betroffenenrechte Sie uns gegenüber haben:

Recht auf Auskunft- Sie haben das Recht, eine Auskunft darüber zu erhalten, ob und welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen verarbeiten. Wir müssen in diesem Fall Auskunft geben über die Verarbeitungszwecke, die Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen deine Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer bzw. die Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung,

Widerspruch gegen die Verarbeitung, das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, die Herkunft deine Daten, wenn diese nicht durch uns erhoben wurden, das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung, sowie über Ihr Recht auf Unterrichtung, welche Garantien gemäß Art. 46 DSGVO bei Weiterleitung Ihrer Daten in Drittländer bestehen.

Recht auf Berichtigung- Machen Sie von Ihrem Recht auf Berichtigung Gebrauch, müssen wir unverzüglich die Sie betreffenden unrichtigen Daten berichtigen bzw. vervollständigen. Recht auf Löschung Sie können die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Eine Pflicht zur Löschung besteht aber nicht, wenn die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Sie haben das Recht, die Einschränkung der Datenverarbeitung zu verlangen, wenn Sie die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestreiten und solange wir Zeit benötigen, um dies zu überprüfen. Wir müssen die Verarbeitung auch einschränken, wenn sie unrechtmäßig ist und Sie die Löschung ablehnen, wenn wir die Daten nicht mehr für den angegebenen Zweck benötigen, Sie sie aber zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen, oder wenn Sie Widerspruch eingelegt haben und solange noch nicht feststeht, ob wir aufgrund überwiegender berechtigter Gründe berechtigt sein, die Verarbeitung fortzusetzen.

Recht auf Datenübertragbarkeit- Sie können von verlangen, dass wir Ihnen Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns überlassen haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zur Verfügung stellen. Sie können außerdem verlangen, dass wir diese Daten ohne Behinderung durch uns einem anderen Verantwortlichen übermitteln, sofern Sie uns für die Verarbeitung eine Einwilligung erteilt haben, die Datenverarbeitung auf einem Vertrag beruht, oder die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt. Recht auf Widerruf erteilter Einwilligungen Soweit Sie uns eine Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer Daten nach Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DS-GVO erteilt haben, können Sie diese jederzeit widerrufen. Sie müssen uns keine Gründe für den Widerruf mitteilen. Der Widerruf muss nicht schriftlich erfolgen. Widerrufen Sie Ihre Einwilligung, gilt dies nur für die Zukunft. Haben wir vor Zugang des Widerrufs Daten auf der Grundlage der Einwilligung verarbeitet, hat der Widerruf auf diese Verarbeitung keine Auswirkungen.

Beschwerderecht- Sie haben zudem das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns zu beschweren. Die für uns zuständige Behörde ist das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, Holstenstraße 98, 24103 Kiel.
Widerspruchsrecht- Soweit wir die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf die Interessenabwägung stützen, können Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen. Dies ist der Fall, wenn die Verarbeitung insbesondere nicht zur Erfüllung eines Vertrags mit Ihnen erforderlich ist, was von uns jeweils bei der nachfolgenden Beschreibung der Funktionen dargestellt wird. Bei Ausübung eines solchen Widerspruchs bitten wir um Darlegung der Gründe, weshalb wir Ihre personenbezogenen Daten nicht wie von uns durchgeführt verarbeiten sollten. Im Falle Ihres begründeten Widerspruchs prüfen wir die Sachlage und werden entweder die Datenverarbeitung einstellen bzw. anpassen oder Ihnen unsere zwingenden schutzwürdigen Gründe aufzeigen, aufgrund derer wir die Verarbeitung fortführen. Ihren Widerspruch können Sie uns unter den oben angegebenen Kontaktdaten mitteilen.
Die Änderung dieser Datenschutzerklärung bleibt vorbehalten. Es gilt jeweils die im Zeitpunkt der Nutzung unserer Angebote aktuelle und hier abrufbare Version.

  1. Salvatorische Klausel

Sollte eine der Vereinbarungen in ihrer Wirkung rechtlich unwirksam sein, werden die Übrigen hiervon nicht berührt. Die unwirksame Vereinbarung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit ihrem verfolgten wirtschaftlichen Zweck entspricht. Die Unwirksamkeit des vermittelten Mietvertrages berührt die Wirksamkeit des Vermittlungsvertrages nicht.

  1. Rechtliches

Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand für beide Seiten ist der Sitz der Ferienhausbetreuung-Anja Alms, Stutebüll 10 in 24376 Kappeln.

 

 

 

Allgemeine Mietbedingungen

1.Allgemeines

1.1.       Das Mietverhältnis umfasst das auf der Website des Vermittlers und in der Buchungsbestätigung beschriebene Objekt. Alle Objekte sind vollständig möbliert. Die Ferienobjekte dürfen ausnahmslos nur mit der in der Buchungsbestätigung/Buchung angegebenen Anzahl von Personen belegt werden. Der Mieter verpflichtet sich, die Unterkunft und das darin enthaltene Inventar pfleglich zu behandeln.

1.2.       Es ist untersagt, für mitreisende Haustiere Betten oder Möbel des Vermieters zu nutzen; insgesamt ist der Mieter für das ordnungsgemäße Verhalten seines Haustieres verantwortlich. In einigen Ferienobjekten sind Haustiere nicht erlaubt. Alle Ferienobjekte sind Nichtraucherobjekte, es gilt absolutes Rauchverbot in allen Objekten. Bei Zuwiderhandlung behält sich der Vermieter vor, dem Mieter den erhöhten Reinigungsaufwand oder Malerarbeiten in Rechnung zu stellen.

1.3.      Das Ausnehmen von Fischen ist in den Ferienobjekten ausschließlich in geringem Umfang in der Küche für den unmittelbaren Verzehr gestattet. Bei Zuwiderhandlungen werden aufgrund eines erhöhten Reinigungsbedarfs dem Gast eine weitere Nacht entsprechend des Saisonpreises berechnet.

1.4.       Der Mieter ist dafür verantwortlich, das Mietobjekt sorgsam zu behandeln und es im gleichen Zustand zurückzugeben, wie es übernommen wurde. Ausgenommen davon sind gewöhnliche Verringerungen durch Abnutzung und Verschleiß. Der Mieter ist gegenüber dem Vermieter für Schäden am Objekt und/ oder des Inventars, die während des Aufenthalts entstehen, verantwortlich - unabhängig, ob vom Mieter selbst oder anderen, die vom Mieter Zugang zum Ferienobjekt erhalten haben, verursacht. Schäden am Objekt und / oder des Inventars, die während des Aufenthalts verursacht werden, müssen dem Vermieter oder dem Vermittler sofort gemeldet werden.

Reklamationen, die aus in der Mietzeit entstandenen Schäden resultieren, müssen, sofern der Mangel angemeldet ist, oder durch gewöhnliche Achtsamkeit erkannt werden kann, innerhalb eines Monats nach Ablauf der Mietzeit geltend gemacht werden, es sei denn, der Mieter hat fahrlässig gehandelt. Der Vermittler kontrolliert das Ferienobjekt bei jedem Mieterwechsel.

Bei Anreise in der Unterkunft festgestellte Mängel sind unverzüglich dem Vermittler anzuzeigen. Größere Schäden, die während der Mietzeit am oder im Mietobjekt entstanden sind, sind durch den Mieter ohne Verschuldensnachweis zu ersetzen. Nach Abreise von dem Vermittler festgestellte Beschädigungen werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

Am Abreisetag ist das Ferienobjekt besenrein zu übergeben, das Geschirr und Besteck sind gespült und weggeräumt zu hinterlassen. Der angefallene Müll ist vor der Abreise von den Mietern zu entsorgen.

1.5.       Der Vermittler behält sich vor Mehrkosten für erhöhten Reinigungsaufwand in Rechnung zu stellen, sollte nach Abreise eine überdurchschnittliche Verschmutzung des Ferienobjektes festgestellt werden.

  1. Das Ferienobjekt
    Das Ferienobjekt wird für die in der Buchung angegebene Mietzeit dem Mieter zur Verfügung gestellt. Die Architektur und Ausstattung entsprechen der Beschreibung bei FHB-Anja Alms. Alle Größenangaben der Ferienobjekte sind ca. Angaben. Der Vermittler kann für Abweichungen nicht verantwortlich gemacht werden.

2.1.      Personen/Gruppen/Jugendreisen
Alle Ferienobjekte werden hauptsächlich zum Urlaubszweck an Familien und Paare vermietet. In allen Ferienobjekten ist das Mindestalter für die Anmietung auf 18 Jahre festgelegt. Alle mitreisenden Personen, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, sind bereits vor der Buchung anzuzeigen, sofern mehr als drei Personen, die in dem Ferienobjekt übernachten, unter 25 Jahre alt sind. Jugendreisen oder Gruppen von Personen unter 25 Jahren unterliegen besonderen Kautionsbedingungen (siehe Pkt. 8).

2.2.      Personenzahl
Das Ferienobjekt darf maximal von derjenigen Anzahl an Personen bewohnt werden, welche bei der Buchung angegeben ist. Dies gilt auch für Kinder, unabhängig vom Alter. Wird das Ferienobjekt von mehr als den zugelassenen Personen bewohnt, so darf der Vermieter alle überzähligen Personen vom Grundstück verweisen. Wird dieser Anordnung nicht unverzüglich Folge geleistet, so ist der Vermieter berechtigt, die Kündigung des Mietvertrages mit sofortiger Wirkung auszusprechen, was den Verweis auch der übrigen Mieter zur Folge hat. Der Mietpreis wird in einem solchen Fall nicht zurückerstattet.

2.3.      Grundstück
Das Aufstellen von Zelten, Wohnmobilen oder Wohnwagen auf dem Grundstück oder Parkplatz ist nicht erlaubt. Der Vermieter hat das Recht, deren Entfernung zu verlangen. Wird dieser Anordnung nicht unverzüglich Folge geleistet, so ist der Vermieter berechtigt, die Kündigung des Mietvertrages mit sofortiger Wirkung auszusprechen, was den Verweis auch der übrigen Mieter zur Folge hat. Der Mietpreis wird in einem solchen Fall nicht zurückerstattet. Der Vermieter hat keinen Einfluss auf die Natur um das Ferienobjekt herum und ist nicht für die dortige Fauna und Flora verantwortlich; ein Insektenangriff etwa fällt nicht in seine Verantwortung. Bitte beachten Sie, dass gerade bei einem neuen Ferienobjekt das Grundstück noch nicht vollständig bewachsen ist.

2.4.      Haustiere, Insekten und Allergien

In Ferienobjekten, die in der freien Natur liegen, können Insekten vermehrt auftreten. Dies gilt auch für Silberfische, Ameisen, Spinnen, Mücken, Wespen, Kellerasseln sowie Marder etc. Spinnweben entstehen schon nach kurzer Zeit, obwohl das Haus gründlich gereinigt wurde. Der Vermieter/Vermittler kann dafür nicht verantwortlich gemacht werden. Bei größerem Insektenbefall informieren Sie bitte den Vermittler, damit umgehend Abhilfe geschaffen werden kann.

Haustiere sind grundsätzlich nicht erlaubt, sofern diese nicht in der Buchung aufgeführt sind. Wird entgegen dieser Regelung ein Haustier mitgebracht, so ist der Vermieter berechtigt, die Kündigung des Mietvertrages mit sofortiger Wirkung auszusprechen. Der Mietpreis wird in einem solchen Fall nicht zurückerstattet. In den Objekten, wo Hunde erlaubt sind, haften die Besitzer für Schäden, die durch das Tier verursacht wurden. Hunde dürfen nicht unbeaufsichtigt im Ferienobjekt zurückgelassen werden und sind in Betten und auf Sofas strengstens verboten!

Der Vermieter und Vermittler können nicht garantieren, dass sich in einem Ferienobjekt niemals Haustiere aufgehalten haben. Der Vermieter und Vermittler übernimmt keinerlei Verantwortung für allergische Reaktionen des Mieters in einem Ferienobjekt.

2.5.      Eignung für Kinder/Haftung für Kinder
Befindet sich das Ferienobjekt direkt am Wasser, wird darauf hingewiesen, dass keinerlei Haftung für Unfälle seitens des Eigentümers übernommen werden kann. Zudem befinden sich in manchen Ferienobjekten ein Kaminofen und Treppen, die nicht kleinkindgerecht gesichert werden können. Eltern haften für Ihre Kinder.

2.6. Nutzung von Ausstattung
In Ferienobjekten die über einen Kaminofen, Fahrräder, Trampolin, Sauna oder Whirlpool verfügen, erfolgt die Nutzung auf eigene Gefahr. Alle Geräte sind vorschriftsmäßig zu bedienen. Kinder dürfen sich im Poolbereich nur unter Aufsicht eines Erwachsenen aufhalten.
Brennholz jeglicher Art einschl. sonstigem Anzündmaterial ist nicht Leistungsbestandteil des Mietvertrages.


2.7.    Gartenmöbel/Terrassenmöbel
Gartenmöbel stehen dem Mieter, soweit im Objekt vorhanden und im Inserat ausgewiesen, in der Zeit von April bis Oktober zur Verfügung. Außerhalb dieser Zeiten kann die Verfügbarkeit von Gartenmöbeln nicht garantiert werden. Witterungsbedingt kann sich die Bereitstellung zeitlich verzögern. Der Mieter verpflichtet sich, die Möbel von der Terrasse/Balkon an den gleichen Ort zurückzustellen, an dem er diese bei der Anreise vorgefunden hat und zu sichern. Dies gilt auch während der Abwesenheit des Mieters im Vermietungszeitraum. Für entstandene Schäden, die durch mangelhafte oder gar keine Sicherung des Außenmobiliars entstanden sind, haftet für den Vermietungszeitraum der Mieter in voller Höhe.

3.Zahlungsbedingungen

3.1      Buchung
Innerhalb von 5 Werktagen nach der Buchung hat der Mieter 20% des vereinbarten Reiseentgelts unbar auf das in der Buchungsbestätigung angegebene Konto zu zahlen. Die restlichen 80 % sind bis spätestens 28 Tage vor Reiseantritt zu zahlen. Die Zahlung hat unbar, per Überweisung zu erfolgen einschließlich einer evtl. zu entrichtenden Kaution. Diese wird nach Abreise und nach Prüfung des Ferienobjektes an den Mieter zurück überwiesen..

Erfolgt die Mietzahlung nicht innerhalb der in der Buchungsbestätigung vorgegebenen Frist ist der Vermieter berechtigt von dem Vertrag zurückzutreten und von dem Mieter eine Stornierungsgebühr in Höhe der Anzahlung zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.

Ausgenommen von diesen Bedingungen sind Buchungen, die kurzfristig, innerhalb von 3 Tagen oder weniger vor Reiseantritt vorgenommen werden. Hier kann die Zahlung des Mietentgeltes auch bei Anreise in bar vorgenommen werden. Grundsätzlich gelten die jeweils im Einzelfall hinterlegten Bestimmungen des Vermittlers.

3.2       Aushändigung der Mietunterlagen
Der Vermittler stellt dem Mieter nach Eingang der vollständigen Zahlung (100 %) die Anreiseunterlagen per Mail zur Verfügung. Dies dient als Nachweis für den Mietvertrag, der zwischen dem Mieter und dem Vermieter zustande gekommen ist. Bitte beachten Sie, dass ohne vollständige Zahlung des Mietpreises vor Reisebeginn keinerlei Anspruch auf die Erbringung von Leistungen durch den Vermieter/Vermittler besteht.

3.3 Preise
Die bei www.klingt-nach-urlaub.de angegebenen Preise sind Endpreise inkl. 7% MwSt. zzgl. Nebenkosten und weitere durch den Mieter beauftragte Servicedienstleistungen.

4.Steuern und Währungsschwankungen

Sofern sich nach Vertragsschluss Steuern oder Abgaben ändern, welche das gebuchte Ferienobjekt betreffen, darf der Mietpreis im entsprechenden Verhältnis nach oben oder unten abgeändert werden.

5.Ihre Sicherheit

5.1       Reiserücktritt
Der Vermittler empfiehlt eine Reiserücktrittsversicherung für den Fall, dass der Mieter nicht anreisen sollte.

Der Mieter hat das Recht, bis 8 Tage vor Reisebeginn zu verlangen, dass ein Dritter an der Reise teilnimmt. Der Vermieter kann der Teilnahme eines Dritten dann widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seine Teilnahme gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegensteht. Tritt ein Dritter an die Stelle des Mieters, so haftet der Mieter und der Dritte dem Vermieter/Vermittler gegenüber als Gesamtschuldner. Der Mieter kann bis Reisebeginn auch jederzeit durch schriftliche Erklärung dem Vermittler gegenüber von der Buchung zurücktreten. Maßgeblich für die Berechnung aller Fristen ist jeweils der Eingang der Erklärung in Textform beim Vermittler. Im Falle eines Rücktritts muss der Mieter statt des Reisepreises eine angemessene Entschädigung zahlen, deren Höhe sich nach dem ursprünglich vereinbarten Reisepreis unter Abzug des Wertes berechnet, den die ersparten Aufwendungen haben sowie dessen, was durch eine anderweitige Verwendung der Leistung erworben werden kann.

Den Entschädigungsanspruch dürfen wir folgt pauschalisieren:

  1. a) Bis 60 Tage vor Mietbeginn 20 % des bestätigten Reisepreises.
  2. b) Ab dem 59. Tag Mietbeginn 50 % des bestätigten Reisepreises.
  3. c) Ab dem 35. Tag vor Mietbeginn 80 % des bestätigten Reisepreises.
  4. d) Bei Nichtantritt 100 % des bestätigten Reisepreises.

Bei Rücktritt vom Mietvertrag, Nichtanreise, Umbuchung etc. durch den Mieter werden dem Mieter zudem 50,00 € Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt. Der Vermittler empfiehlt eine Reiserücktrittsversicherung. Diese kann direkt auf der Website des Vermittlers abgeschlossen werden.

5.2. Bei vorzeitiger Abreise ist das vertraglich vereinbarte Entgelt vollständig zu entrichten, ein anteiliger Rückerstattungsanspruch des Mieters besteht nicht.

5.3. Macht der Mieter geltend, dass dem Vermieter ein geringerer Schaden (vgl. § 5. - 1.1. und 1.2.) entstanden sei, so ist der entsprechende Nachweis vom Mieter zu führen.

5.4. Grundsätzlich gelten die jeweils hinterlegten Bestimmungen des Vermittlers.

6.Internetanschluss (vorbehaltlich zuverlässiger Bereitstellung durch den Anbieter)

Der Mieter darf den Internetanschluss während der Dauer seines Aufenthaltes für den privaten Gebrauch nutzen. Es ist dem Mieter untersagt, über den Internetanschluss kostenpflichtige Dienste in Anspruch zu nehmen, welche dem Vermieter in Rechnung gestellt werden oder sonstige Forderungen gegen den Vermieter zur Folge haben könnten. Der Mieter hat bei Nutzung des Internets darauf zu achten, dass die Rechte Dritter, insbesondere das Urheberrecht, nicht verletzt werden. Insbesondere ist es dem Mieter daher untersagt, über den Internetanschluss des Ferienobjektes an Tauschbörsen o.ä. teilzunehmen oder sonstige urheberrechtlich geschützte Dateien herunterzuladen, hoch zu laden oder den Internetanschluss unter Verstoß gegen Rechte Dritter zu nutzen oder nutzbar zu machen. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter jeden Schaden zu ersetzen, der dem Vermieter aus der Nutzung des Internets durch den Mieter entsteht. Dies schließt dem Vermieter entstehende Kosten für Abmahnungen, Schadensersatz, Rechtsanwaltskosten des Abmahnenden und des Vermieters ein. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, gegen Abmahnungen oder Schadensersatzforderungen Dritter rechtlich vorzugehen, sondern kann vom Mieter unverzügliche Freistellung von derartigen Forderungen verlangen.

Der Mieter hat sämtliche Rechtsverstöße aus der Internetnutzung, die während der Dauer des Mietverhältnisses begangen wurden, zu vertreten. Insbesondere haftet der Mieter für ein Verschulden Dritter in diesem Zeitraum, wenn der Mieter nicht beweisen kann, dass er die widerrechtliche Nutzung nicht zu vertreten hat. Der Mieter hat die Zugangsdaten zum Internetanschluss sicher vor dem Zugriff Dritter zu verwahren und nach Beendigung des Mietverhältnisses zu vernichten.

Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass lediglich der Zugang zum Internet zur Verfügung gestellt wird. Eine Firewall oder Virenschutz stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des Internets hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Nutzung des Internets erfolgt auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr des Mieters. Für Schäden an jeglichen digitalen Medien oder Geräten, die dem Mieter durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung. Ausgenommen sind Schäden, die der Vermieter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

Der Mieter stellt den Eigentümer des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des Internets durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen. Dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass ein solche Rechtsverletzung und/oder solch ein Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes umgehend auf diesen Umstand hin.

Bei Bereitstellung eines Smart-TVs im Ferienobjekt kann der Mieter seinen eigenen Account nutzen, um auf verschiedene Pay-TV-Sender zuzugreifen. Es besteht kein Rechtsanspruch, dass ein Account vorhanden ist und dieser genutzt werden kann. Am Abreisetag hat der Mieter seine Accountdaten zu löschen bzw. sich auszuloggen. Der Vermieter/Vermittler kann nicht dafür verantwortlich gemacht werden, wenn ein anderer Mieter weiterhin die Dienste über den Account in Anspruch nicht oder Kosten über diesen Account verursacht. Es ist untersagt, Pay-TV-Dienste über den Account des Vermieters in Anspruch zu nehmen oder sogar Kosten über diesen Account zu verursachen.

 

7.Energie

7.1.Das Ferienobjekt wird in dem Zeitraum 01. November bis 31. März leicht vorgeheizt. Wie in der Preisbeschreibung des Objektes auf www.klingt-nach-urlaub.de angegeben, können im Ferienobjekt Verbrauchskosten (Strom, Gas, Wasser) abgelesen und berechnet werden. Die genaue Beschreibung der zusätzlichen Nebenkosten sind auf der Internetseite des Vermittlers unter dem Ferienobjekt unter den Preisdetails dargestellt. Bei den Ferienobjekten, bei denen die Verbrauchskosten abgerechnet wird, erfolgt die Erfassung der Zählerstände bei Anreise durch den Vermittler oder eines Erfüllungsgehilfen. Bei der Abreise wird dieser Zähler ebenfalls abgelesen. Die Verbrauchskosten werden mit der Mietkaution verrechnet.

Der Mieter hat sorgsam mit den ihm zur Verfügung gestellten Ressourcen (Wasser, Gas und Strom) umzugehen und jegliche Verschwendung (z. Bsp. unnötiges Laufen lassen des Wassers oder Überhitzung der Räume bei geöffneten Fenstern, durch Hochdrehen der Heizungsregler) zu unterlassen.

7.2. In einigen Ferienobjekten steht eine Elektroladestation für E-Mobile zur Verfügung. Die Kosten für den Stromverbrauch während der Mietzeit trägt der Mieter. Der Zählerstand wird sowohl bei Anreise als auch bei Abreise abgelesen und dokumentiert. Die Nutzung der Elektroladestation erfolgt auf eigene Gefahr. Für eventuell auftretende Schäden am E-Mobil oder sonstigem kann der Vermieter/Vermittler nicht haftbar gemacht werden. Die Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko. Etwaige Schäden während der Mietzeit an der Elektroladestation hat allein der Mieter zu tragen.

7.3. An Objekten ohne Elektroladestation ist das Aufladen von E-Mobilen am Hausstromnetz strengstens verboten. Bei Zuwiderhandlung ist der Vermieter berechtigt, die Kündigung des Mietvertrages mit sofortiger Wirkung auszusprechen, was den Verweis auch der übrigen Mieter zur Folge hat. Der Mietpreis wird in einem solchen Fall nicht zurückerstattet. Außerdem wird pauschal ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 200,-€ geltend gemacht.

8.Kaution

Der Vermieter macht die Überlassung einiger Ferienobjekte von einer Sicherheitsleistung (Kaution) abhängig. Diese dient der Absicherung des Vermieters gegen Schäden. Die Kaution ist mit der Restzahlung per Überweisung auf das angegebene Konto fällig. Die Höhe der Kaution kann der Mieter der Internetseite des Vermittlers www.klingt-nach-urlaub.de unter dem Ferienobjekt unter Preisdetails einsehen. Bei ordnungsgemäßer Übergabe am Abreisetag wird die Kaution in voller Höhe innerhalb von 7 Werktagen auf das vom Mieter benannte Konto zurück überwiesen.

Die Kaution kann in vollem Umfang oder in Teilen einbehalten werden, wenn der Mieter Schäden am Ferienobjekt oder Inventar zu verantworten hat oder das Ferienobjekt so stark verunreinigt ist das ein erhöhter Reinigungsaufwand zu erwarten ist. Auch können eventuelle Verbrauchskosten (Pkt. 7) von der Mietkaution einbehalten werden.

Wenn es sich um eine Gruppe, eine Jugendreise (siehe Pkt. 2.1.), um eine Mietzeit von mehr als 21 Tagen oder um eine Anmietung handelt, die nicht dem Urlaubszweck dient, kann der Vermieter des Ferienobjektes oder der Vermittler eine Kaution in Höhe von 500,00 Euro pro Person für die Anzahl Personen verlangen, für die das Objekt gemäß den Angaben auf der Internetseite des Vermittlers zugelassen ist.

9.Verlust der Schlüssel /Diebstahl

Dem Mieter werden bei Anreise maximal 2 Schlüssel für das Ferienobjekt ausgehändigt.

Geht ein Schlüssel verloren, sieht sich die Ferienhausbetreuung-Anja Alms gehalten, die Kosten für den notwendigen Austausch der Zylinder/ Schließanlage nach Aufwand abzurechnen, mindestens jedoch einen Betrag in Höhe von € 150,-.

Der Mieter hat in einigen Ferienobjekten die Möglichkeit mitgebrachte oder angemietete Fahrräder oder andere Gegenstände unterzustellen bzw. Autos abzustellen. Der Vermieter/Vermittler übernimmt bei Diebstahl oder Beschädigung dieser und ähnlicher Gegenstände keinerlei Haftung. Von Schadensersatzansprüchen ist der Vermieter/Vermittler freizuhalten. Gleiches gilt für Einbruch in das Ferienobjekt und daraus entstandene Schäden am mitgebrachten Eigentum des Mieters.

  1. Reinigung

Die Endreinigung ist obligatorisch und wird in jedem Fall durchgeführt und berechnet.
Ihnen obliegt der Abwasch des Geschirrs, das Ausräumen von Kühlschrank und Geschirrspülmaschine, das Leeren der Abfalleimer und das Aufräumen innerhalb und außerhalb des Ferienobjektes. Der Grill und der Kaminofen müssen gereinigt übergeben werden. Es dürfen keine Essensreste, Abfall oder leere Flaschen zurückgelassen werden. Das Haus sollte mindestens besenrein übergeben werden.  Sollte auf Grund eines höheren Verschmutzungsgrades über die normale Endreinigung hinaus, zusätzlicher Zeitbedarf für die Reinigung anfallen, erfolgt eine nachträgliche Berechnung an den Mieter (30,00 Euro pro Stunde zzgl. MwSt.).Die Entsorgung von Hausmüll, Pappe, Biomüll und Kunststoff erfolgt getrennt in den dafür vorgesehenen Behältern vor Ort. Vergessen Sie bitte auch nicht, die Möbel von der Terrasse/Balkon an den gleichen Ort zurückzustellen, an dem Sie diese bei Anreise vorgefunden haben.

 

 

  1. Haftung/Gewährleistung/ Haftungsbegrenzung

11.1. Haftung
Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Vorbereitung und die Richtigkeit der Beschreibung dieses Ferienobjektes. Er haftet jedoch nicht für die Angaben in anderen Haus-, Orts- oder Schiffsprospekten, weil auf deren Entstehung und Inhalt der Vermieter keinen Einfluss nehmen und deren Richtigkeit nicht überprüfen kann.

11.2. Die Gewährleistung
11.2.1. Abhilfe: Wird der Aufenthalt nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Mieter Abhilfe verlangen. Der Vermieter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Vermieter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, indem er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.
11.2.2. Minderung: Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung des Ferienobjektaufenthaltes kann der Mieter eine entsprechende Herabsetzung des Mietpreises verlangen. Der Mietpreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert des Aufenthaltes in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Mieter schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
11.2.3. Kündigung: Wird der Aufenthalt infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Vermieter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Mieter im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Mietvertrag - in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Mieter der Aufenthalt infolge eines Mangels aus wichtigem, erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist, oder vom Vermieter verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Mieters gerechtfertigt wird. Der Mieter schuldet dem Vermieter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Mietpreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
11.2.4. Schadensersatz: Der Mieter kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel des Aufenthaltes beruht auf einem Umstand, den der Vermieter nicht zu vertreten hat.
11.3. Beschränkung der Haftung
11.3.1. Die vertragliche Haftung vom Vermieter für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den zweifachen Mietpreis beschränkt und besteht nur so weit ein Schaden des Mieters weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Vermieter für einen dem Mieter entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
11.3.2. Eine Haftung vom Vermieter für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die der Mieter ohne Vermittlung vom Vermieter direkt gebucht und in Anspruch genommen hat (zum Beispiel Sportveranstaltungen, Ausflüge, Besuche usw.), ist ausgeschlossen.

12.Obliegenheiten

12.1.    Obliegenheit des Mieters
Sollte der Mieter bei Ankunft eine mangelhafte Reinigung, Schäden oder Mängel am Ferienobjekt feststellen, obliegt es der Verantwortung des Mieters, dies sofort zu reklamieren. Reklamationen zur Reinigung müssen umgehend erfolgen. Reklamationen zu Schäden oder Mängeln müssen schnellstmöglich und spätestens 24 Stunden nach Beginn der Mietzeit bzw. der Feststellung des Mangels oder Schadens erfolgen. Reklamationen müssen telefonisch an Ferienhausbetreuung-Anja Alms gerichtet werden.

12.2. Der Mieter ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Mieter ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem Vermieter oder Ferienhausbetreuung-Anja Alms zur Kenntnis zu geben. Des Weiteren obliegt es dem Mieter, vor der Kündigung des Vertrages dem Vermieter eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder vom Vermieter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Mieters gerechtfertigt wird. Unterlässt es der Mieter schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

12.3. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung des Aufenthaltes hat der Mieter innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung des Aufenthaltes gegenüber dem Vermieter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Mieter Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

  1. Ausstattung des Ferienobjektes

Sofern das Ferienobjekt über Waschmaschine, Spülmaschine, Mikrowelle, Fernseher, Sauna, Internet oder Ähnliches verfügt, stehen Ihnen diese Geräte, wenn in der Objektbeschreibung nicht anders angegeben, unentgeltlich zur Verfügung. Sie können den Vermieter für den kurzfristigen und unvorhersehbaren Ausfall eines solchen Gerätes nicht verantwortlich machen. Dasselbe gilt für die sanitären Installationen. Sobald wir von eventuellen Störungen erfahren, werden wir natürlich unverzüglich um die Beseitigung der Störung bemüht sein.

  1. Leistungsänderungen, Rücktritt und Kündigung durch den Vermieter

Sollten wider Erwarten Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt der Buchung notwendig werden, so werden Sie über zuverlässige Leistungsänderungen oder etwaigen Rücktritt vom Mietvertrag unverzüglich in Kenntnis gesetzt. Kommt es wider Erwarten zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung, ist der Mieter berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurück zu treten.

Sofern ein Mietvertrag entgegen den Erwartungen aus Gründen, die außerhalb von Ferienhausbetreuung-Anja Alms liegen, nicht durchführbar ist, z.B. auf Grund von Schäden am Ferienobjekt, ungeplante Bauarbeiten am Ferienobjekt, Zwangsversteigerung oder ähnlichem, ist FHB-Anja Alms berechtigt, den Mietvertrag zu stornieren und die bereits gezahlte Miete umgehend zurückzuzahlen. Alternativ und nach eigenem Ermessen ist FHB-Anja Alms  dazu berechtigt, dem Mieter, sofern möglich, ein anderes entsprechendes Ferienobjekt im gleichen Gebiet und zum gleichen Preis anzubieten.

  1. Verspätung/Höhere Gewalt

Wird der Aufenthalt im Ferienobjekt, infolge bei Buchungen nicht voraussehbarer Höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch der Vermieter von der Buchung durch schriftliche Erklärung zurücktreten. Unter Höherer Gewalt verstehen wir Krieg oder Bürgerkrieg, Natur- oder Umweltkatastrophen, Epidemien, Grenzschließungen, Verkehrsstörungen, Einstellung des Bahnverkehres, Streik, Aussperrung und ähnliches. Wird gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung des Aufenthaltes noch zu erbringenden Leistungen, eine angemessene Aufwandsentschädigung verlangen.

  1. Abtretungsverbot

Eine Abtretung jedweder Ansprüche des Mieters aus Anlass des Aufenthalts, gleich aus welchem Rechtsgrund an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen.

  1. Gültigkeit des Vertrages – salvatorische Klausel

Die Buchung kommt ausschließlich auf der Grundlage dieser Allg. Geschäftsbedingungen und der darin enthaltenen Mietbedingungen zustande. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommt, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

18.Treuhänderische Verwaltung

Die Ferienobjekte werden vom Unternehmen Ferienhausbetreuung-Anja Alms im Namen der Eigentümer/Vermieter vermittelt, verwaltet und betreut. Der Eigentümer/Vermieter des jeweiligen Objektes wird in der Buchungsbestätigung mit Namen, Anschrift und ggf. Steuernummer genannt. Alle Zahlungen werden über den Vermittler abgewickelt und an den Eigentümer weitergeleitet.

Der Vermittler übernimmt für Foto- und Druckfehler keine Haftung.

Alle Angaben im Internet oder den Printmedien sind vom Vermittler nach bestem Wissen und Gewissen gemacht worden. Alle von FHB-Anja Alms vermittelten Ferienobjekte sind private Ferienobjekte. Hier kann es zu Änderungen der Ausstattung kommen. Der Vermittler kann hierfür nicht verantwortlich gemacht werden.